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„Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung“ – schon der volle Titel klingt einschüchternd. Wer nicht täglich mit der Materie zu tun hat, kann sich von dem 150-seitigen Gesetzespaket, das im August 2023 in Kraft getreten ist, schnell überfordert fühlen.

Deshalb bieten wir Entscheidungsträgern in den Bereichen Bauen, Sanieren und Abbruch eine kompetente Beratung in diesem komplexen Rechtsgebiet. Wir können auf Basis vieler Praxisjahre mit Planung, Beratung und Steuerung verschiedenster Sanierungs-, Bau- und Rückbauprojekte kompetent beurteilen, welche Konsequenzen die neue Mantelverordnung für Ihr Unternehmen und Ihre aktuelle Projektpipeline hat.

Neue „Mantelverordnung”

Lesen Sie mehr über Anforderungen, Lösungen und Chancen in unserem White Paper.
mantelverordnung
Dr. Michael Reinhard

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Dr. Michael Reinhard, Leiter Altlasten und Flächenrecycling

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