Zum Einstieg eine kleine Testfrage an die Leser dieses Blogs: An was denken Sie spontan, wenn Sie den Begriff „Asbest“ hören? Ich vermute, Ihnen fallen zuerst die „üblichen Verdächtigen“ ein, beispielsweise asbesthaltige Fassadenverkleidungen und Dacheindeckungen aus den sechziger und siebziger Jahren. Wir erleben immer wieder diese Überraschungsmomente bei unseren Kunden und Auftraggebern, wenn wir erklären, wo überall diese potenziell gesundheitsschädlichen Fasern in einem Gebäude schlummern können – und oft tatsächlich schlummern.
Brandschutzklappen sind so ein Thema, das den wenigsten in diesem Zusammenhang intuitiv einfallen würde. Aber wenn man wie unser Team jahrelang in den Bereichen Rückbau, Dekontamination und Gebäudeschadstoffsanierung unterwegs ist, dann lernt man, da genau hinzuschauen, wo andere vielleicht nicht so genau hinschauen würden.
Zum eigentlichen Problem: Bis Ende der achtziger Jahre wurden in Lüftungsanlagen Brandschutzklappen mit asbesthaltigen Dichtungen verbaut. Diese Klappen verhindern im Brandfall die Ausbreitung von Rauchgasen und Feuer. Bis heute sind noch rund 500.000 dieser asbestbelasteten Klappen in Betrieb. Alle Brandschutzklappen sind im Normalbetrieb geöffnet und müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit im Brandfall hin getestet werden. Das wäre im Prinzip kein Problem, wenn diese mechanische Schließprüfung nicht an Klappen durchgeführt würde, die inzwischen mehr als 40 Jahre in Gebrauch sind und aufgrund von Alterungsprozessen die Asbestfasern nicht mehr so stark binden wie bei ihrem Einbau.
Ausgerechnet die Sicherheitsprüfung im Dienste des Brandschutzes kann also zu einem gesundheitlichen Risiko durch Faserexposition für die Gebäudenutzer*innen und den*die Prüfer*in führen.
Diese Situation hat dazu geführt, dass die Arbeitsschutzbehörden erhebliche Anforderungen an eine Prüfung und die Prüforganisation bzw. Prüfer*innen gestellt haben. Durch diese Anforderungen haben einige Prüforganisationen die Prüfung von asbestverdächtigen Brandschutzklappen abgelehnt. Zudem werden in der aktuellen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Version vom 17.01.2022 asbesthaltige Brandschutzklappen nicht mehr wie früher pauschal in die Dringlichkeitsstufe III eingestuft, sondern erfordern eine individuelle Bewertung.
Das Aussetzen der Prüfung stellt aber keine Lösung dar, da die regelmäßige Funktionsprüfung Bestandteil der Zulassung, und für den sicheren Betrieb des Gebäudes unerlässlich ist. Die gute Nachricht: Die Probleme wurden erkannt, analysiert und eine ausgefeilte Handlungsanleitung (Handlungsempfehlungen zum Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen) unter Mitwirkung von Arcadis erstellt. Sie ermöglicht es Expert*innen, das Risikopotenzial in Gebäuden zu ermitteln und abgestufte Maßnahmenpakete für notwendige Prüfungen, Instandhaltungsarbeiten und geplante Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben zu planen, umzusetzen und zu überwachen.
In Bezug auf asbesthaltige Brandschutzklappen muss also schon lange nicht mehr improvisiert werden. Nach sorgfältiger Erkundung lässt sich ziemlich genau beurteilen, was wann und wie getan werden muss, um die Menschen vor Risiken zu schützen und die gesetzlichen Anforderungen an den Gesundheitsschutz zu erfüllen. Dabei müssen auch ökonomische und betriebswirtschaftliche Aspekte nicht außen vor bleiben. Mit einer Mischung aus fundiertem Fachwissen sowie Planungs- und Projektmanagementerfahrung können die Schlussfolgerungen aus Voruntersuchungen und Gefährdungsbeurteilungen sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmenempfehlungen so gestaltet werden, dass die Effizienz und die wirtschaftlichen Interessen der Eigentümer und Betreiber gewahrt bleiben, ohne die Sicherheit und Gesundheit der Nutzer*innen zu gefährden.