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Sebastian Fritsche

Department Leader Geotechnics East

Belastungen der Raumluft mit dem radioaktiven Edelgas Radon gehören zu den Hauptursachen für Lungenkrebs. Das neue Strahlenschutzgesetz trägt dem Gefährdungspotential Rechnung.

Die aktuelle Umfrage im Auftrag des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) zeigt, dass die Risiken der Kernkraft in der Bevölkerung überschätzt und die Gefahr von Radon unterschätzt werden.


Radon – Die Gefahren

Erst kürzlich resümierte SPIEGEL ONLINE, dass sich ein Großteil der Deutschen vor Strahlen durch Handy und Atomkraftwerke fürchtet, aber die größte Strahlengefahr vielen nicht einmal bekannt ist: Radon. Das Edelgas ist die größte Quelle für die durchschnittliche jährliche Strahlenbelastung in der Umwelt und nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.

Radon, ein geschmacks- und geruchsloses, nicht sichtbares radioaktives Edelgas, kommt im Erdreich natürlich vor und gelangt über die Bodenluft an die Oberfläche. Über Undichtigkeiten an erdberührten Bauteilen kann es in Gebäude eindringen und sich – je nach Lüftungssituation – vom Keller bzw. Erdgeschoss über alle Stockwerke verteilen. Radon und seine Zerfallsprodukte senden Alphastrahlung aus, die trotz ihrer geringen Eindringtiefe das Lungengewebe schädigt.

Radonkarte Bodenbelastung Deutschland

Die Radonbelastung schwankt in Deutschland stark, da sie davon abhängt, wie viel Uran und Thorium in einer Region im Boden vorhanden ist und wie durchlässig dieser ist. Erhöhte Radongefahr besteht zum Beispiel in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen (siehe Abbildung: „Radonkonzentrationen in der Bodenluft“). Durch komplexe standort- und gebäudespezifische Faktoren können jedoch quasi überall erhöhte Radonkonzentrationen in einzelnen Gebäuden auftreten.

Grafik: Bundesamt für Strahlenschutz

Radonschutzkonzepte – Das neue Strahlenschutzgesetz

Das neue Strahlenschutzgesetz trägt dem Gefährdungspotential des radioaktiven Edelgases Rechnung: „Wer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet, hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren.“ [ StrlSchG, §123, Abs. 1]

Dazu wurde ein Referenzwert von 300 Becquerel pro cbm für die Raumluft in Gebäuden vorgegeben, der unter Berücksichtigung der Schwankungen der Radonkonzentration als Jahresmittelwert zu verstehen ist. Die Bundesländer müssen nun bis Ende 2020 Gebiete ausweisen, in denen eine Überschreitung des Referenzwertes in einer „beträchtlichen“ Zahl von Gebäuden in der Raumluft von Aufenthaltsräumen oder an Arbeitsplätzen zu erwarten ist.

Bei Baumaßnahmen in diesen „Radonvorsorgegebieten“ ist der Radonschutz dann in jedem Fall mit zu berücksichtigen. Außerdem werden für alle Arbeitsplätze in Erd- und Kellergeschossen in diesen Gebieten (also auch in Bestandsgebäuden) Messungen der Radonkonzentration und (... bei nachgewiesener Überschreitung des Referenzwertes) Maßnahmen zur Senkung verlangt.


DGNB Zertifizierung: Maßnahmen zum Schutz vor Radon

Bei der Zertifizierung von Gebäuden durch die DGNB werden Maßnahmen zum Schutz vor Radon positiv bewertet. Eine parzellengenaue Ermittlung der Radon-Bodenluftkonzentration oder eine entsprechende Risikoabschätzung wird ebenso positiv beurteilt wie geeignete Maßnahmen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren.

Sebastian Fritsche

Department Leader Geotechnics East